Brauche ich eine Genehmigung, um einen Gartenkeller oder einen Unterstand zu bauen?

Gartenkeller – Bauvorschriften und Formalitäten

Der Gedanke an einen eigenen Gartenkeller beflügelt die Fantasie vieler Menschen, die über ein geeignetes Grundstück verfügen. Das ist nicht verwunderlich, denn ein Unterstand im Garten bietet Ihnen viele Möglichkeiten: Sie können Lebensmittel lagern, Weine sammeln, Freunde empfangen oder einfach einen sicheren und friedlichen Hafen im stürmischen Ozean der täglichen Pflichten suchen. Auch wenn Sie ein Grundstück und Mittel haben, mit denen Sie den Bau eines Unterstandes finanzieren können, sollten Sie wissen, dass dies nicht das Ende der Anforderungen für den Investor ist. Der Eigentümer eines eigenen Unterstandes muss die formalen Anforderungen erfüllen, die bei allen Bauarbeiten unumgänglich sind. Das ist beim Bau eines Unterstandes im eigenen Garten nicht anders.

Fakt ist, dass der Keller derzeit nicht eindeutig einem bestimmten Gebäudetyp zugeordnet werden kann – es gibt also keine genauen Vorgaben über die Gründungsbedingungen dieses Gebäudetyps. Im Baurechtsgesetz von 1994 (GBl. 1994, Nr. 89, Pos. 414) wird der Begriff „Keller“ oder „Einbaum“ nicht ein einziges Mal erwähnt. Eine solche Untertreibung gibt leider die Möglichkeit einer weiten Auslegung durch den Beamten. Es hängt also alles davon ab, wie dieses Objekt von der Verwaltung klassifiziert wird. Es lohnt sich, sich beim Gemeindeamt oder beim Landratsamt nach der Verdolmetschung in Ihrem Wohnort zu erkundigen. Ein Telefongespräch mit einem Beamten muss überhaupt nicht stressig sein und kann Ihnen die aktuellsten und verbindlichsten Informationen liefern. In diesem Gespräch ist die Schlüsselvariable die Fläche des Gebäudes. Um eine konkrete Antwort zu erhalten, wenden Sie sich am besten direkt an das Bauamt, das Bauinspektorat oder die Person, die sich mit dem Thema Zonierung befasst.

Die Tatsache, dass das Gesetz dieses Problem nicht direkt anspricht, bedeutet jedoch nicht, dass wir, wenn wir uns für den Bau eines Hauskellers entscheiden, von den Bestimmungen des Baugesetzes befreit sind. Überhaupt nicht! Was die Keller selbst betrifft, so sieht das Gesetz keine gesonderten Regelungen vor und unterscheidet sie auch nicht von anderen Gebäuden. Nach den Vorgaben der Gesetzesentwürfe müssen jedoch entsprechende Bestimmungen in den örtlichen Bebauungsplan aufgenommen werden.

Es ist zu beachten, dass der Bau einer solchen Anlage mit einer Fläche von nicht mehr als 70 m² eine Anzeige beim Landratsamt erfordert – jedoch keine Baugenehmigung. Das bedeutet weniger Papierkram und Kosten für den Investor. In diesem Fall wird der Gartenkeller als kleine Architektur (oder als Wirtschaftsgebäude) behandelt. Im Moment ist es nicht die Art der Konstruktion, sondern ihre Oberfläche, die das geeignete Verfahren und Verfahren bestimmt. In dieser Hinsicht lohnt es sich, sich über die Aktualisierungen der Verordnungen auf dem Laufenden zu halten, denn das Gesetz ist nicht dauerhaft, und – wie eines der Grundprinzipien des römischen Rechts besagt – ist seine Unkenntnis schädlich. 

Benötigen Sie eine Baugenehmigung für einen Gartenkeller?

Wie bereits erwähnt, sind die Bauvorschriften für Gartenkeller nicht eindeutig, aber sie sind gültig. Daher gibt es trotz des Fehlens direkter Vorschriften für Keller Vorschriften, die Investoren befolgen müssen. Ob Sie für einen Gartenkeller eine Baugenehmigung benötigen oder nicht, hängt letztlich von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie z. B. Lage, Größe und Zweck der Errichtung.

Kleine Gartenkeller mit einer Fläche von weniger als 70 m² benötigen in den meisten Fällen keine Baugenehmigung. Es gibt jedoch viele andere Faktoren, die sich auf die Notwendigkeit der Einholung einer Notifizierung oder Genehmigung auswirken können, wie z. B. Standort, örtlicher Plan, örtliche Vorschriften oder Entscheidungen von Verwaltungsbehörden. Daher ist es immer eine gute Idee, sich mit Ihrer örtlichen Behörde, Ihrem Gemeindeamt oder Ihrem Landratsamt in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, welche Vorschriften und Anforderungen für Ihre spezifische Situation gelten.

Bedingungen und Ausnahmen

Die Bedingungen, die sich auf die Notwendigkeit einer Genehmigung auswirken können, variieren von Region zu Region und von Land zu Land. Hier sind ein paar Dinge, die Sie beachten sollten:

  1. Größe und Tiefe: An einigen Orten kann der Bau eines Kellers mit großer Tiefe oder beträchtlicher Größe eine Genehmigung oder Genehmigung der örtlichen Behörden erfordern. Wenn Sie ein großes Bauwerk planen oder einen Einbaum mit erheblicher Tiefe wünschen, informieren Sie sich über Ihre örtlichen Vorschriften.
  2. Lage: Wenn sich Ihr Grundstück in einem Gebiet von besonderem natürlichem, historischem oder kulturellem Interesse befindet, müssen Sie möglicherweise spezielle Genehmigungen oder Genehmigungen einholen.
  3. Erscheinungsbild und Ästhetik: In einigen Gerichtsbarkeiten kann es erforderlich sein, dass ein Gebäude bestimmten ästhetischen oder farblichen Standards entspricht. Stellen Sie sicher, dass Ihr Design diese Anforderungen erfüllt.
  4. Zonierung und Zonierung: Überprüfen Sie, ob Ihr Projekt innerhalb des lokalen Bebauungsplans liegt. In einigen Bereichen kann es Einschränkungen hinsichtlich der Art und Größe des Bauwerks geben.
  5. Umweltschutz: Wenn Ihr Unterstand oder Keller Auswirkungen auf die Umwelt hat, müssen Sie möglicherweise spezielle Umweltgenehmigungen einholen.

Zusammenfassung

Der Bau eines Gartenkellers kann ein faszinierendes Projekt sein, aber es ist eine gute Idee, sich mit den Bauvorschriften und formalen Anforderungen Ihres Standorts vertraut zu machen, bevor Sie mit der Arbeit beginnen. In den meisten Fällen benötigen kleine Gartenkeller keine Baugenehmigung, aber es gibt verschiedene Faktoren, die die Notwendigkeit einer Anzeige oder Genehmigung beeinflussen können. Die Rücksprache mit Ihren örtlichen Behörden und die Einhaltung der geltenden Vorschriften sind der Schlüssel zum erfolgreichen Bau eines Gartenkellers. So können Sie Ihren Unterstand genießen, ohne sich Gedanken über rechtliche Konsequenzen machen zu müssen.